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Utilization Rate

Was bedeutet das?

Die Utilization Rate – auf Deutsch auch „Auslastungsquote“ – gibt an, welcher Anteil der gesamten Arbeitszeit eines Anwalts auf abrechenbare Stunden entfällt. Sie wird berechnet, indem die Billable Hours durch die gesamten geleisteten Arbeitsstunden dividiert werden.

In der Praxis

Eine Utilization Rate von 80 Prozent bedeutet, dass vier Fünftel der gesamten Arbeitszeit direkt Mandanten in Rechnung gestellt werden können – der Rest entfällt auf interne Meetings, Weiterbildung, Business Development oder administrative Aufgaben. Die Zielwerte variieren je nach Kanzlei, Karrierestufe und Praxisbereich erheblich.

Relevanz für Kandidaten

Für Juristen ist die Utilization Rate weniger ein Begriff aus dem täglichen Sprachgebrauch als ein Steuerungsinstrument der Kanzleileitung – aber ein Verständnis dieses Konzepts hilft, die wirtschaftliche Logik von Kanzleien besser zu durchdringen und die eigene Karriereentwicklung im Kontext dieser Erwartungen zu verorten.

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