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Utilization Rate

Was bedeutet das?

Die Utilization Rate – auf Deutsch auch Auslastungsquote – beschreibt, welcher Anteil der gesamten Arbeitszeit eines Anwalts auf abrechenbare Stunden entfällt. Die Berechnung ist simpel: Billable Hours geteilt durch gesamte Arbeitsstunden. Das Ergebnis zeigt, wie viel der tatsächlich geleisteten Arbeit am Ende auch in Rechnung gestellt werden kann.

Berechnung

Utilization Rate = Billable Hours ÷ Gesamte Arbeitsstunden × 100

Beispiel: Ein Associate arbeitet in einem Monat 180 Stunden. Davon sind 144 Stunden direkt mandatsbezogen und abrechenbar. Die Utilization Rate beträgt damit 144 ÷ 180 × 100 = 80 Prozent.

In der Praxis

Eine Utilization Rate von 80 Prozent bedeutet, dass vier Fünftel der Arbeitszeit direkt mandatsbezogen ist – der Rest fließt in interne Meetings, Weiterbildung, Business Development oder administrative Tätigkeiten. Wie hoch die Zielwerte liegen, hängt stark von der Kanzlei, der Karrierestufe und dem Praxisbereich ab. Associates stehen in der Regel unter stärkerem Auslastungsdruck als Partner, die einen Teil ihrer Zeit für Mandatsakquise aufwenden müssen.

Relevanz für Kandidaten

Die Utilization Rate taucht im Kanzleialltag seltener in Gesprächen auf als im Controlling. Wer das Konzept versteht, versteht aber auch, wie Kanzleien wirtschaftlich denken – und kann die eigene Rolle und die damit verbundenen Erwartungen besser einordnen. Für Kandidaten, die eine Kanzleikarriere anstreben oder den Wechsel in eine andere Struktur erwägen, ist das kein unwichtiges Hintergrundwissen.

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