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Billable Hours

Was bedeutet das?

„Billable Hours“ – auf Deutsch auch „abrechenbare Stunden“ – bezeichnen die Arbeitszeit, die ein Anwalt direkt einem Mandanten in Rechnung stellen kann. Sie sind in den meisten großen Kanzleien die zentrale Messgröße für die individuelle Produktivität und bilden die Grundlage des Abrechnungsmodells: Der Mandant zahlt auf Basis des Stundensatzes des jeweiligen Anwalts multipliziert mit den aufgewendeten Stunden.

In der Praxis

In der Praxis umfassen Billable Hours alle Tätigkeiten, die unmittelbar der Mandatsbearbeitung dienen – etwa Recherche, Vertragsprüfung, Schriftsätze, Besprechungen und Korrespondenz. Nicht abrechenbar sind hingegen interne Meetings, Weiterbildung, Business Development oder Verwaltungsaufgaben. Die Differenz zwischen gesamter Arbeitszeit und abrechenbaren Stunden ist ein wichtiger Steuerungsparameter für Kanzleien.

Relevanz für Kandidaten

In Big-Law-Kanzleien werden Associates häufig an jährlichen Stundenvorgaben gemessen – sogenannten „Billing Targets“ –, die je nach Kanzlei und Markt zwischen 1.800 und 2.200 Stunden pro Jahr liegen können. Das Erreichen oder Übertreffen dieser Zielwerte hat direkten Einfluss auf Bonuszahlungen und die Karriereentwicklung.

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