Eine Full-Service-Kanzlei – auch „Vollservicekanzlei“ – ist eine Anwaltskanzlei, die ein breites Spektrum an Rechtsgebieten unter einem Dach abdeckt. Sie berät Mandanten in nahezu allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts: von M&A und Finanzierungen über Steuerrecht und Arbeitsrecht bis hin zu Immobilientransaktionen, Kartellrecht und Streitigkeiten.
Unterschied zu ähnlichen Begriffen
Das Modell richtet sich insbesondere an Großmandanten – Konzerne, Finanzinstitute, Private-Equity-Häuser –, die eine einzige Kanzlei als umfassenden rechtlichen Berater bevorzugen. Der Gegenpol ist die Boutique-Kanzlei, die auf ein oder wenige Rechtsgebiete fokussiert ist und dafür eine besonders ausgeprägte Spezialisierung bietet.
Relevanz für Kandidaten
Für Juristen bietet das Full-Service-Modell die Möglichkeit, in einem breiten Umfeld zu arbeiten und mandatsübergreifend mit Kollegen aus anderen Praxisgruppen zusammenzuarbeiten – was insbesondere in den frühen Karrierejahren eine wertvolle Orientierungshilfe sein kann.
