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Lateral Hire

Was bedeutet das?

Ein „Lateral Hire“ bezeichnet die Einstellung eines erfahrenen Anwalts, der von einer anderen Kanzlei oder aus einer In-House-Position wechselt – im Gegensatz zur Einstellung von Berufseinsteigern direkt nach dem Examen. Der Begriff „lateral“ beschreibt dabei die horizontale Bewegung im Karrieresystem: Der Anwalt wechselt auf einer vergleichbaren oder leicht höheren Stufe, anstatt intern aufzusteigen.

In der Praxis

Lateral Hires sind für Kanzleien ein zentrales Instrument der strategischen Personalplanung: Sie ermöglichen es, gezielt Expertise in bestimmten Praxisbereichen aufzubauen, Mandantenbeziehungen zu gewinnen oder Lücken in der Teamstruktur zu schließen. Auf Partnerebene bringt ein Lateral Hire häufig nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ein eigenes Mandantenportfolio mit – was ihn wirtschaftlich besonders wertvoll macht.

Relevanz für Kandidaten

Für den wechselnden Anwalt ist ein Lateral Move oft mit einer Reihe von Überlegungen verbunden: Vergütungsstruktur, Clawback-Klauseln, Gardening Leave, kulturelle Passung und langfristige Partnerschaftsperspektive. Die Begleitung durch einen erfahrenen Legal Recruiter kann dabei helfen, diese Komplexität strukturiert zu navigieren.

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