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Non-Compete / Wettbewerbsverbot

Was bedeutet das?

Ein Non-Compete – auf Deutsch „Wettbewerbsverbot“ – ist eine vertragliche Klausel, die einem Anwalt nach seinem Ausscheiden aus einer Kanzlei untersagt, für einen bestimmten Zeitraum für Wettbewerber tätig zu werden, bestimmte Mandanten zu beraten oder in einem definierten geografischen Markt zu praktizieren.

In der Praxis

Im deutschen Arbeitsrecht gelten für nachvertragliche Wettbewerbsverbote strenge Voraussetzungen: Sie sind nur wirksam, wenn sie zeitlich auf maximal zwei Jahre begrenzt sind, ein berechtigtes geschäftliches Interesse der Kanzlei vorliegt und dem Anwalt für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent der zuletzt bezogenen Vergütung gezahlt wird. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Klausel in der Regel unverbindlich.

Relevanz für Kandidaten

Für Juristen, die einen Kanzleiwechsel planen, ist die genaue Prüfung bestehender Wettbewerbsverbote ein kritischer erster Schritt: Reichweite, Dauer und die Frage der Karenzentschädigung sollten frühzeitig – idealerweise gemeinsam mit einem erfahrenen Recruiter oder Arbeitsrechtler – analysiert werden, bevor konkrete Gespräche mit einer neuen Kanzlei aufgenommen werden.

 

Verwendete Quellen

  • §§ 74 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) – gesetzliche Grundlage für nachvertragliche Wettbewerbsverbote im deutschen Arbeitsrecht.
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