Was bedeutet das?
„US Firm“ bezeichnet im deutschen und europäischen Kanzleimarkt amerikanische Anwaltskanzleien, die mit eigenen Büros in Deutschland oder Europa vertreten sind. Gemeint sind insbesondere die großen New Yorker und Chicagoer Kanzleien – wie Kirkland & Ellis, Latham & Watkins, Skadden, Sullivan & Cromwell oder Cleary Gottlieb –, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten ihre Präsenz in Frankfurt, München und Hamburg erheblich ausgebaut haben.
In der Praxis
US Firms haben den europäischen Kanzleimarkt in mehrfacher Hinsicht verändert: Sie haben die Vergütungsstandards für Associates und Partner deutlich angehoben – das sogenannte „Cravath-System“ mit klar kommunizierten Gehaltsskalen hat auch in Deutschland einen Referenzrahmen gesetzt. Gleichzeitig sind sie bekannt für intensive Arbeitsbelastung, hohe Leistungserwartungen und eine ausgeprägte EWYK-Kultur auf Partnerebene.
Relevanz für Kandidaten
Für Juristen bieten US Firms eine attraktive Kombination aus internationaler Mandatsarbeit, überdurchschnittlicher Vergütung und einem globalen Netzwerk. Die kulturelle Passung ist dabei ein entscheidender Faktor: US Firms unterscheiden sich in Kultur, Führungsstil und interner Dynamik erheblich voneinander, weshalb eine sorgfältige Beratung vor einem Einstieg oder Wechsel besonders wichtig ist.
Verwendete Quellen
- The American Lawyer (www.law.com/americanlawyer) – jährliche Am Law 100/200 Rankings
- Juve Rechtsmarkt (www.juve.de) – Berichterstattung zur Expansion amerikanischer Kanzleien im deutschen Markt.
