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Big Law

Was bedeutet das?

„Big Law“ ist ein aus dem amerikanischen Rechtssystem stammender Begriff, der sich weltweit als Sammelbegriff für die größten, umsatzstärksten und international aufgestellten Anwaltskanzleien etabliert hat. Gemeint sind Kanzleien, die durch eine Vielzahl von Büros in mehreren Ländern, hohe Mitarbeiterzahlen und die Beratung von Großkonzernen, Finanzinstituten und Private-Equity-Häusern bei komplexen, oft grenzüberschreitenden Transaktionen und Streitigkeiten geprägt sind.

In der Praxis

In Deutschland zählen zum Big-Law-Segment insbesondere die internationalen US-Kanzleien (wie Latham & Watkins, Kirkland & Ellis oder Skadden) sowie die Magic-Circle-Kanzleien (wie Freshfields oder Linklaters) und die führenden deutschen Vollservicekanzleien. Der Begriff ist weniger eine formale Kategorie als ein kulturelles Konzept: Big Law steht für hohe Arbeitsintensität, überdurchschnittliche Vergütung, strukturierte Karrierepfade – und die Erwartung, dass Mandatsqualität und Verfügbarkeit an erster Stelle stehen.

Relevanz für Kandidaten

Für Juristen, die eine Karriere in diesem Segment anstreben, bedeutet Big Law oft einen klaren Einstiegspfad über renommierte Universitäten, Top-Examina und begehrte Referendariatsstationen – gefolgt von einem strukturierten Aufstieg durch die Associate-Klassen bis hin zur Partnerschaft.

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