Skip to content

Equity Partner

Was bedeutet das?

Der Equity Partner – auch „vollhaftender Partner“ oder „geschäftsführender Gesellschafter“ – ist die höchste Karrierestufe in einer Anwaltskanzlei. Als Equity Partner ist man nicht länger Angestellter, sondern Mitinhaber der Kanzlei: Man bringt Kapital ein, trägt wirtschaftliches Risiko mit und partizipiert direkt am Gewinn der Kanzlei.

In der Praxis

Die Aufnahme als Equity Partner ist in den meisten Kanzleien ein mehrstufiger Prozess, der neben fachlicher Exzellenz vor allem den Nachweis einer eigenständigen Mandantenbasis und eines überzeugenden Business-Development-Tracks erfordert. In vielen Häusern ist zudem eine Kapitaleinlage erforderlich, die je nach Kanzlei erheblich sein kann.

Unterschied zu ähnlichen Begriffen

Equity Partner unterscheiden sich fundamental von Non-Equity Partnern oder Salaried Partnern: Während letztere zwar den Titel tragen, aber weiterhin ein festes Gehalt beziehen, sind Equity Partner in vollem Umfang am wirtschaftlichen Erfolg – und Misserfolg – der Kanzlei beteiligt. Die Höhe des Gewinnanteils richtet sich je nach Kanzleimodell nach dem Lockstep-System, dem Eat-What-You-Kill-Prinzip oder einem hybriden Ansatz.

Weitere interessante Einträge aus unserem Glossar
LWYRD!
Folgen Sie uns jetzt auf LinkedIn und Instagram