Was bedeutet das?
„Gardening Leave“ – auf Deutsch auch „Freistellung während der Kündigungsfrist“ – bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Anwalt nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zwar weiterhin auf der Gehaltsliste der Kanzlei steht, aber von seiner Arbeitspflicht freigestellt ist und keinen Zugang mehr zu Mandaten, Mandanteninformationen oder internen Systemen hat.
In der Praxis
Der Begriff stammt aus dem englischen Arbeitsrecht und ist heute auch im deutschen Kanzleiumfeld gängig. Aus Kanzleiperspektive dient Gardening Leave dem Schutz von Mandantenbeziehungen und vertraulichen Informationen: Ein abgehender Partner oder Senior Associate soll keine Gelegenheit haben, in seiner verbleibenden Dienstzeit Mandanten aktiv auf eine neue Kanzlei vorzubereiten oder mitzunehmen.
Relevanz für Kandidaten
Für den wechselnden Anwalt bedeutet Gardening Leave eine erzwungene Wartezeit, in der er zwar bezahlt wird, aber faktisch nicht tätig sein kann. Die Dauer liegt in Big-Law-Kanzleien häufig zwischen drei und sechs Monaten – ein Faktor, den aufnehmende Kanzleien bei der Planung eines Lateral Hires berücksichtigen müssen.
