Der Managing Partner ist der geschäftsführende Partner einer Kanzlei. Er oder sie verantwortet neben der eigenen anwaltlichen Tätigkeit die strategische und operative Leitung der Kanzlei. Der Begriff ist keine Berufsbezeichnung im rechtlichen Sinne, sondern eine Funktionsbeschreibung, die je nach Kanzleistruktur unterschiedlich ausgestaltet ist. Eines bleibt überall gleich: Der Managing Partner trägt Verantwortung für die Kanzlei als Unternehmen, ohne die Autorität eines klassischen Unternehmensführers zu besitzen.
Definition und Einordnung
Der Managing Partner ist immer selbst Equity Partner der Kanzlei und übernimmt darüber hinaus eine explizite Leitungsfunktion. In vielen Kanzleien existiert parallel dazu ein Sozietätsrat oder ein Management Board, das strategische Entscheidungen begleitet oder Kontrollfunktionen ausübt. Die Rollenbezeichnungen variieren: Manche Kanzleien sprechen vom Managing Partner, andere vom Geschäftsführenden Partner, vom Managing Director oder vom Chairman. International wird zusätzlich zwischen dem globalen Managing Partner und länderspezifischen Managing Partnern unterschieden.
In kleineren Kanzleien übernimmt häufig der Gründungspartner oder der umsatzstärkste Partner diese Funktion, oft ohne formellen Wahlprozess. In mittelgroßen und großen Kanzleien ist die Rolle ein gewähltes Amt mit fester Amtszeit und geregelter Nachfolge.
Wahl, Amtszeit und Wiederwahl
In Wirtschaftskanzleien wählt die Partnerversammlung den Managing Partner. Das ist keine Formalität: Die Partnerschaft entscheidet demokratisch, wer die Kanzlei führen darf, und erneuert dieses Mandat in regelmäßigen Abständen.
Die Amtszeiten sind in der Branche weitgehend standardisiert. Drei bis vier Jahre sind der gängige Rahmen, den große Wirtschaftskanzleien in Deutschland anwenden. Wiederwahl ist möglich und verbreitet. Gleiss Lutz beispielsweise wählt seine Managing Partner in Vierjahreszyklen, zuletzt zum 1. Januar 2024 eine neue Doppelspitze (Quelle: Gleiss Lutz, Pressemitteilung November 2023). Osborne Clarke bestätigte seinen Managing Partner für eine weitere dreijährige Amtszeit, beginnend 2022 (Quelle: Osborne Clarke, Pressemitteilung 2022). Baker McKenzie legt die Amtszeit auf drei Jahre fest.
Ein Managing Partner kann sein Amt vor Ablauf der Amtszeit niederlegen. In diesem Fall entscheidet die Partnerschaft über eine Übergangsregelung oder Neuwahl, bis zur regulären Amtszeit.
Aufgaben: Was ein Managing Partner tatsächlich tut
Die Aufgaben lassen sich in vier Kernbereiche gliedern:
Strategische Ausrichtung
Wohin entwickelt sich die Kanzlei? Welche Praxisgruppen werden gestärkt, welche Märkte erschlossen, welche Kooperationen oder Fusionen angestrebt? Managing Partner formulieren die strategische Vision und müssen sie im Konsens mit der Partnerschaft umsetzen.
Interne Führung und Personalverantwortung
Partnerernennungen, Vergütungsfragen, Personalentwicklung auf allen Ebenen, Konfliktmanagement innerhalb der Partnerschaft. Osborne Clarke beschreibt in seiner Veröffentlichung zur Managementwahl, dass der Managing Partner die Bereiche Business Development, Finance, Human Resources und Risk & Compliance verantwortet und die Partnerschaft im internationalen Führungsgremium der Kanzlei vertritt (Quelle: Osborne Clarke, Pressemitteilung 2019).
Externe Repräsentation
Der Managing Partner ist das Gesicht der Kanzlei nach außen: Gegenüber Mandanten, potenziellen Laterals, Medien und dem Rechtsmarkt insgesamt. Er oder sie vertritt die Kanzlei in Branchenveranstaltungen, gegenüber Verbandsgremien und, bei internationalen Kanzleien, im globalen Führungsnetzwerk.
Mandatsarbeit – parallel
Das unterscheidet die Rolle fundamental vom CEO-Modell. Managing Partner führen ihre Kanzlei, ohne die eigene Mandatsarbeit vollständig aufzugeben. Seitz-Co-Managing-Partner Dr. Marc Werner brachte das im Deutschen AnwaltSpiegel (Juli 2025) auf den Punkt:
| „Die Managementaufgaben kommen on top. Das klappt, weil wir eine gute Arbeitsaufteilung entwickelt haben.“
Dr. Marc Werner, Co-Managing Partner Seitz, Deutscher AnwaltSpiegel, Juli 2025 |
Einzelspitze, Doppelspitze oder Management Board?
Ein wachsender Trend im deutschen Rechtsmarkt ist die Doppelspitze. Gleiss Lutz fuhrt die Kanzlei seit 2016 mit zwei Managing Partnern. Seitz hat sich im Mai 2025 erstmals für dieses Modell entschieden. Advant Beiten und Osborne Clarke setzen auf ein dreiköpfiges Management Board mit klar verteilten Ressorts.
Die Doppelspitze hat strukturelle Vorteile: Sie verteilt die Doppelbelastung aus Mandats- und Managementarbeit auf zwei Personen, schafft ein internes Korrektiv und kann die Akzeptanz in der Partnerschaft erhoehen. Advant Beiten beschrieb in seiner Pressemitteilung von September 2023, dass nach dem Rücktritt des Managing Partners die Aufgaben klar zwischen zwei Partnern aufgeteilt wurden: HR-Bereich auf der einen, IT/Kommunikation/Marketing auf der anderen Seite.
Die Wahl des Modells hängt von der Kanzleigröße, der Kultur und der konkreten Situation ab. Kleinere Kanzleien bevorzugen häufig eine Einzelperson. Große Kanzleien mit mehreren Standorten oder internationaler Einbindung neigen zu Gremienstrukturen.
Warum die Rolle so komplex ist: Primus inter Pares
Was die Managing-Partner-Rolle von allen anderen Führungspositionen unterscheidet, ist die strukturelle Paradoxie, die ihr innewohnt. Managing Partner stehen nicht an der Spitze einer Hierarchie. Sie sind Primus inter Pares, Erster unter Gleichen, und befinden sich dadurch ständig im Zwiespalt.
Finance ThinkTank beschreibt die Situation eines Frankfurter Managing Partners so: Er vertritt die Kanzlei nach außen und sorgt für den Interessenausgleich innerhalb der Partnerschaft, besitzt aber kein Weisungsrecht. Bei wichtigen strategischen Entscheidungen und typischen Streitpunkten wie Partnerernennungen, Personal- und Vergütungsfragen muss er auf seine Überzeugungskraft setzen. Anstatt Führungsstärke und Durchsetzungskraft sind vor allem Einfulvermögen und Geduld gefragt (Quelle: Finance ThinkTank, „Mehr gelitten als geliebt“).
JUVE beschrieb diese Konstellation in einer viel zitierten Titelgeschichte einmal als „Die Prügelknaben“ und attestierte Managing Partnern eine gehörige Portion Leidensfähigkeit. Das klingt übertrieben, trifft den Kern aber: Managing Partner führen ohne Weisungsrecht, mit Verantwortung ohne vollständige Entscheidungsmacht.
Managing Partner vs. CEO: Der grundlegende Unterschied
| Merkmal | Managing Partner | CEO (Unternehmen) |
| Legitimation | Gewählt von der Partnerschaft | Eingesetzt durch Aufsichtsrat |
| Weisungsrecht | Keines gegenüber Partnern | Vollständig |
| Eigene Facharbeit | Mandatsarbeit bleibt Teil der Rolle | Selten bis nie |
| Entscheidungsstruktur | Konsensbasiert, Überzeugung | Hierarchisch |
| Amtszeit | Befristet, Wiederwahl möglich | Vertragsbasiert |
| Rechenschaftspflicht | Gegenüber der Partnerschaft | Gegenüber Aufsichtsrat |
Relevanz für Kandidaten
Für Juristen, die eine Kanzleikarriere anstreben, ist der Managing Partner die natürliche Referenzfigur für Führung auf höchster Ebene. Wer diesen Weg ernsthaft in Betracht zieht, sollte früh verstehen, was die Rolle fordert.
- Akzeptanz der Partnerschaft: Niemand wird Managing Partner, der in der Partnerversammlung kein Vertrauen geniesst. Das erfordert Jahre interner Sichtbarkeit, nachgewiesenen Urteilvermögens und Vertrauensaufbaus.
- Unternehmerisches Denken: Partner zu sein heisst zu akquirieren, ein Team zu führen, zu managen, kurz: ein Unternehmer zu sein. Fuer den Managing Partner gilt das in potenzierter Form (Quelle: lto.de, April 2016).
- Bereitschaft zur Doppelbelastung: Mandatsarbeit plus Kanzleimanagement ist strukturell anspruchsvoll. Wer das unterschätzt, erleidet als Managing Partner früher oder später Schiffbruch.
- Konsensfahigkeit statt Hierarchiedenken: Wer als Managing Partner Entscheidungen durchsetzen will wie ein CEO, scheitert. Wer überzeugen, moderieren und Kompromisse gestalten kann, hat eine Chance.
| Fazit
Der Managing Partner ist die komplexeste Führungsrolle im juristischen Markt. Er oder sie trägt Unternehmensverantwortung ohne unternehmerische Vollmacht, führt Gleiche als Erster unter Gleichen und muss strategisch denken, ohne den Rückhalt einer klassischen Hierarchie. Wer diese Rolle wirklich ausfüllen will, braucht mehr als Exzellenz im Recht. Er braucht Überzeugtungskraft, Geduld und die Fähigkeit, aus einem Gleichgewicht von Interessen eine gemeinsame Richtung zu machen. |
Quellen
- Gleiss Lutz: Wahl der Managing Partner, Pressemitteilungen November 2023 und November 2015 (gleisslutz.com)
- Osborne Clarke: Management Board und Managementwahl, Pressemitteilungen 2019 und 2022 (osborneclarke.com)
- Advant Beiten: Veraenderte Fuehrung, Pressemitteilung September 2023 (advant-beiten.com)
- Deutscher AnwaltSpiegel: Erstmals Doppelspitze bei Seitz, Interview Dr. Marc Werner (Juli 2025)
- Finance ThinkTank: Mehr gelitten als geliebt – Managing Partner in deutschen Kanzleien
- JUVE Rechtsmarkt: Die Pruegelknaben – Gefahren des Lebens als Managing Partner (Dezember 2008)
- Rizor, Stefan: Rolle und Aufgaben des Managing Partners einer Kanzlei. In: Kanzleimanagement, Springer (2015)
- lto.de: Kanzleikarriere: Will ich wirklich Partner werden? (April 2016)
