Ein Signing Bonus – auch „Joining Bonus“ genannt – ist eine einmalige Sonderzahlung, die eine Kanzlei einem neu eintretenden Anwalt bei Vertragsunterzeichnung oder zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gewährt. Er dient als finanzieller Anreiz, einen attraktiven Kandidaten zu gewinnen – insbesondere im kompetitiven Markt für erfahrene Lateral-Kandidaten.
Relevanz für Kandidaten
Signing Boni sind in der Praxis häufig mit Clawback-Klauseln verknüpft: Verlässt der Anwalt die Kanzlei innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt des Bonus – meist ein bis drei Jahre –, ist er verpflichtet, den Betrag ganz oder anteilig zurückzuzahlen. Für Kandidaten in einem aktiven Wechselprozess ist der Signing Bonus oft auch ein Instrument, um finanzielle Nachteile aus dem Wechsel – etwa den Verlust eines laufenden Bonus – zu kompensieren.
